Vorsorge

Niemand will es und doch trifft es viele: Wenn einmal Alter und Gesundheit nicht mehr mitspielen, ist das eine Bürde für alle. Begegnen Sie diesem Risiko mit Weitsicht.

Vorsorgevollmacht


Wer für Sie handeln soll, wenn Sie es nicht mehr können, und in welchem Umfang, das können Sie bestimmen. Mit einer umsichtigen Vollmacht schaffen Sie die Voraussetzung, dass Ihre Vertrauensperson in Ihrem Sinne Ihre Angelegenheiten regelt.

Was müssen Sie beachten, welche Vorteile bieten die Vorsorge- oder Generalvollmacht und wie legen Sie im Bedarfsfall Ihre Angelegenheiten in die Hände der Person Ihres Vertrauens: Das erfahren Sie von mir.

Betreuungsverfügung


Es gibt eine Alternative, wenn Sie keine Vollmacht erteilen wollen. Das Gesetz fordert die Bestellung eines amtlichen Betreuers: Wenn Sie Ihre Angelegenheiten aus gesundheitlichen Gründen oder altersbedingt nicht mehr selbst regeln können und zuvor keine Vollmacht erteilt haben.

Gerne zeige ich Ihnen die Vorteile einer Betreuungsverfügung. Das Gericht bestimmt dann im Ernstfall den Betreuer Ihrer Wahl. Sie können in der Verfügung auch den Aufgabenbereich festlegen, in dem Ihr benannter Betreuer zuständig werden darf.

"Vorbereitet auf das WENN. Für ein gutes Gefühl im JETZT."